Abschlussvollmacht - Infos und Rechtsberatung
Abschlussvollmacht ist die Vollmacht für einen anderen in dessen Namen einen Vertrag abzuschließen. Die Abschlussvollmacht ist insbesondere bei der Prokura und bei der Handlungsvollmacht (§§ 49, 54 HGB - Handelsgesetzbuch) gesetzlich begründet.
Es existiert auch die Möglichkeit Verträge ohne eine entsprechende Vollmacht abzuschliessen, wenn dies im nach hinein genehmigt wird.
Dies ist jedoch nicht unkompliziert und man läuft Gefahr sich schadensersatzpflichtig zu machen, sollte nicht im nach hinein genehmigt werden.
Zu den Einzelheiten sollte immer im konkreten Fall ein Anwalt befragt werden. Dies sollte auch darüber erfolgen, wie eine Vollmacht im Einzelfall auszusehen hat.
Auch hierzu kann Ihnen einer unserer Anwälte immer gerne weiter helfen, also rufen Sie gerne jederzeit hierzu an. Weiter Fragen beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail.