Abrechnungseinheit - Infos und Rechtsberatung
Eine Abrechnungseinheit gibt vor, wie eine Leistung gegenüber dem Auftraggeber/Kunden abzurechnen ist.
Beispielsweise kann eine Abrechnungseinheit für Leistungen des Steuerberaters die aufgewandte Zeit sein, wobei dann die Leistung beispielsweise für jede angefangene halbe Stunde zur Abrechnung gebracht wird. Auch im Rahmen von Handyverträgen sind Abrechnungseinheiten üblich. So ist zum Beispiel bei einem Datenvolumentarif für das Internet jedes angefangene Megabyte oder bei einem Zeittarif jede angefangene Telefon- oder Internetminute mit einem bestimmten festen Betrag zu vergüten. Eine Abrechnungseinheit ist dann jeweils der Preis einer Minute bzw. eines Megabytes. Eine etwas andere Bedeutung erhält die Abrechnungseinheit im Mietrecht im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung. Dabei werden oft vom Vermieter mehrere Wohnungen zu einer sog. Abrechnungseinheit zusammengefasst, weil zum Beispiel nur ein zentraler Wasseranschluss oder eine Heizung besteht. Soweit dies der Fall ist, kann der Mieter mehrere Wohnungen nach freiem Ermessen gem. § 315 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu Abrechnungseinheiten zusammenfassen, sofern im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist.
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