Vollstreckungsbescheid: Beantragen, Kosten und Widerspruch - das müssen Sie wissen

Wer einen Vollstreckungsbescheid erhält ist oft mit der Situation überfordert. Schließlich haben Sie eine Mahnung ja nicht zum Spaß ignoriert, sondern weil entweder die Forderung unbegründet war oder Sie sich die Zahlung der Rechnung aktuell nicht leisten konnten.

Aber auch für Gläubiger ist es ein Ärgernis wenn Zahlungen von Rechnungen ausbleiben und im schlimmsten Fall kann das zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz führen. Der Vollstreckungsbescheid ist dann das geeignete Mittel, um berechtigte Forderungen durchzusetzen.

In unserem Ratgeber erfahren sowohl Schuldner als auch Gläubiger alles, was sie über den Vollstreckungsbescheid wissen müssen. Vom Antrag bis hin zum Vorgehen dagegen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Vollstreckungsbescheid: Das Wichtigste auf einen Blick

Vollstreckungsbescheid Definition: Der Vollstreckungsbescheid ist ein Teil des gesetzlichen Mahnverfahrens in Deutschland. Beginnend mit einem Mahnbescheid, mündet das Verfahren schließlich in den Vollstreckungsbescheid. Diesen erhalten Sie, wenn Sie die vorherigen Mahnungen ignorieren.

Vollstreckungsbescheid Verjährung: Ein Vollstreckungsbescheid verjährt nach 30 Jahren. Die Zinsen, die daraus folgen bereits nach 3 Jahren.

Vollstreckungsbescheid Kosten: Der Vollstreckungsbescheid an sich kostet nichts. Jedoch der Mahnbescheid, der zwingend voran gehen muss, schon. Die Kosten bemessen sich am Streitwert und müssen im Erfolgsfall vom Schuldner getragen werden.

Vollstreckungsbescheid Widerspruch: Legen Sie keinen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, kommt das einer Zustimmung gleich. Sie müssen innerhalb von 2 Wochen widersprechen.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist ein Teil des gesetzlichen Mahnverfahrens in Deutschland. Beginnend mit einem Mahnbescheid, mündet das Verfahren schließlich in den Vollstreckungsbescheid. Diesen erhalten Sie, wenn Sie die vorherigen Mahnungen ignorieren.

Der Vollstreckungsbescheid hat für Gläubiger viele Vorteile. Darum ist es dringend anzuraten, einen Vollstreckungsbescheid bei einer berechtigten Forderung zu erwirken. Sie verlängern damit die Verjährungsfrist Ihrer Forderung, denn ein Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang gültig.

Mit einem Vollstreckungsbescheid ist Ihre Forderung zudem tituliert. Das bedeutet, dass Sie für eine Forderung das komplette Spektrum der deutschen Justiz auf Ihrer Seite haben. Dieses umfasst verschiedene Zwangsvollstreckungen sowie Pfändungen des Kontos, des Gehalts oder das Beauftragen eines Gerichtsvollziehers.

Vollstreckungsbescheid beantragen: So geht’s

Einen Vollstreckungsbescheid können Sie beantragen, wenn auch nach 2 Wochen keine vollständige Zahlung oder ein Widerspruch auf Ihren Mahnbescheid gefolgt sind. Der Antrag auf den Vollstreckungsbescheid darf also erst frühestens 2 Wochen nach dem Datum der Zustellung des Mahnbescheids erfolgen. Diesen müssen Sie auch beim Antrag mit dem benötigten Formular zusammen einreichen. Dafür haben Sie ab den besagten 2 Wochen dann 6 Monate Zeit. Sonst verlieren die zuvor verschickten Mahnbescheide ihre Wirkung und Sie müssen sozusagen von vorne anfangen.

Beantragen müssen Sie den Vollstreckungsbescheid bei dem Amtsgericht, das auch den Mahnbescheid erlassen hat. Wichtig zu wissen ist, dass das Amtsgericht dabei nicht prüft, ob Ihre Forderung auch rechtmäßig ist. Ist sie es nicht, müssen Sie für die entstandenen Kosten aufkommen.

Wichtig: Bewahren Sie den Vollstreckungsbescheid gut auf. Denn sollte es zu einer Zwangsvollstreckung kommen, müssen Sie dem Vollstreckungsgericht das Original des Vollstreckungsbescheides vorlegen können. Das Mahngericht ist ab diesem Zeitpunkt dann nicht mehr Ihr Ansprechpartner.

Vollstreckungsbescheid Kosten: Damit müssen Sie rechnen

Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid darf der Gläubiger auf den Schuldner abwälzen. Schließlich ist es ja auch dessen Schuld, dass es überhaupt erst soweit kommen musste. Allerdings muss er diese zunächst einmal vorstrecken. Der Vollstreckungsbescheid an sich kostet übrigens nichts, sondern lediglich der Antrag auf einen Mahnbescheid, der einem Vollstreckungsbescheid aber immer voran geht. Wie hoch diese Kosten sind, richtet sich nach dem Streitwert, um den es geht.

Wann verjährt ein Vollstreckungsbescheid?

Haben Sie keinen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt oder wurde dieser von einem Gericht zurückgewiesen, hat Ihr Gläubiger eine gewisse Frist einzuhalten, innerhalb er vollstrecken darf. Wer jetzt aber gehofft hat, dass der Vollstreckungsbescheid unwirksam wird, wenn diese Frist verstreicht, dem muss leider die Hoffnung genommen werden. Denn die Frist zur Verjährung eines Vollstreckungsbescheids beträgt 30 Jahre.

Bei den Zinsen, die Sie im Falle einer Zwangsvollstreckung zahlen müssen, sieht die Sache aber anders aus. Hier hat Ihr Gläubiger 3 Jahre Zeit, diese zu vollstrecken.

So wehren Sie sich gegen einen Vollstreckungsbescheid

Sie können gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen – das sollten Sie aber natürlich nur tun, wenn die Forderungen gegen Sie auch unberechtigt sind. Dazu haben Sie 2 Wochen Zeit. Innerhalb dieser Frist müssen Sie beim zuständigen Gericht Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.

Aber Achtung: Mit dem Einspruch alleine, können Sie die Zwangsvollstreckung zunächst nicht aufhalten. Dazu benötigen Sie einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Dieser wird in der Regel gemeinsam mit dem Vollstreckungsbescheid verschickt.

Mit einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid leiten Sie ein gerichtliches Verfahren ein, in dem Sie mit Ihrem Gläubiger über die Rechtmäßigkeit der Forderung streiten. Am Ende dieses Verfahrens steht dann eine Gerichtsentscheidung, die festlegt, wie viel Sie nun wirklich zurückzahlen müssen.

Legen Sie innerhalb der vorgegebenen Frist von 2 Wochen keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, versteht das Gericht das so, als würden Sie der Forderung zustimmen. Sie haben dann Ihre Chance verpasst und müssen definitiv bezahlen. Verlieren Sie bei berechtigten Einwänden gegen die Forderung also keine Zeit.

Droht mir ein Schufa-Eintrag?

Wer einmal vergisst eine Rechnung zu bezahlen, wird nicht gleich in der Schufa als zahlungsunfähig gebrandmarkt. Flattert allerdings ein Vollstreckungsbescheid ins Haus, ist das nicht nur aktuell ein Schlag in die Magengrube, sondern kann durchaus Konsequenzen für Ihre finanzielle Zukunft mit sich bringen. Unter folgenden Kriterien ist eine sogenannte Einmeldung bei der Schufa rechtmäßig:

  1. Es liegt ein Schuldtitel oder ein vorläufig vollstreckbares Urteil gegen Sie vor, oder
  2. Sie befinden sich in einem Privatinsolvenzverfahren, oder
  3. Sie wurden bereits zwei Mal in einem Abstand von jeweils vier Wochen abgemahnt und haben die Forderung nicht bestritten, oder
  4. Sie haben Zahlungsrückstände, die eine Kündigung des zugrundeliegenden Vertrags rechtfertigen

Ist gegen Sie ein Vollstreckungsbescheid ergangen, hat sich bereits das erste Kriterium erfüllt. Sie müssen dann mit einem Eintrag bei der Schufa wegen des Vollstreckungsbescheides rechnen.

Wie Sie im Falle eines Schufa-Eintrags am besten vorgehen können, erklärt Ihnen unser weiterführender Artikel: Schufa Löschung – Infos und Rechtsberatung