Schriftliches Verfahren: Was Sie jetzt wissen müssen

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz der mündlichen Verhandlung. Hiervon hat der Gesetzgeber in § 128 ZPO eine Ausnahme geschaffen: Das schriftliche Verfahren kann in allen Verfahren mit notwendiger mündlicher Verhandlung angewandt werden.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann kann ein schriftliches Verfahren angeordnet werden?

Ein Eintritt in das schriftliche Verfahren ist stets zulässig, soweit eine weitere mündliche Verhandlung entbehrlich gemacht werden soll. Ist jedoch Entscheidungsreife eingetreten, kommt eine Anordnung des schriftlichen Verfahrens nicht mehr in Betracht.

Die Zustimmungserklärung ist schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung zu erklären. Ein Widerruf der Zustimmungserklärung ist sowohl zulässig bei wesentlich veränderter Prozesslage, wie auch dann, wenn die andere Partei ihr Einverständnis noch nicht erklärt hat oder die Voraussetzungen einer Restitutionsklage vorliegen. Die Zustimmung ermächtigt das Gericht, eine Entscheidung - auch Endentscheidung -  ohne mündliche Verhandlung zu treffen.

Die Aufhebung der Anordnung des schriftlichen Verfahrens geschieht durch Eintritt in die mündliche Verhandlung. Das Vorgenannte hat nichts mit der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens zu tun, was durch das Gericht angeordnet wird um den Sachverhalt aufzuklären.

Schriftliches Verfahren: Beratung durch einen Anwalt

Bei Fragen kann Ihnen ein Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail helfen.