Rechtsbeihilfe: Was Sie zu Anspruch und Beantragung wissen müssen

Die sogenannte Rechtsbeihilfe setzt sich hauptsächlich aus zwei Komponenten zusammen: der sogenannten Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Prozesskostenbeihilfe

In Deutschland gilt grundsätzlich, dass derjenige Rechtssuchende, welcher aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder aber nur teilweise in der Lage ist, die nötigen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht aufzubringen, beim jeweiligen Prozessgericht Prozesskostenbeihilfe beantragen kann.

 

Beratungsbeihilfe

In außergerichtlichen Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, die sogenannte Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht, in der Regel das Amtsgericht am gewöhnlichen Wohnsitz, zu beantragen. Nach erfolgter Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann im Fall der Bewilligung von Beratungshilfe ein(e) Rechtsanwalt/in der eigenen Wahl für eine Beratung in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt/in eine angefragte Beratungshilfe nicht ablehnen. Gegenüber dem Antragenden darf maximal ein Betrag in Höhe von 10,00 EUR verlangt werden. Im Fall gewährter Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat die ausstehenden Kosten des Anwalts.

Wem Beratungshilfe zusteht, wie und wo Sie sie beantragen können und welche günstigen Alternativen es gibt, wenn der Antrag doch abgelehnt wird, erfahren Sie hier:Kostenlose Rechtsberatung mit Beratungshilfe: Infos und Alternativen

 

Rechtsbeihilfe: Beratung durch einen Anwalt

Wann und in welchem Umfang Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe gewährt wird, kann Ihnen ein Anwalt am Telefon schnell erörtern. Halten Sie hierzu Informationen über Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und zum Streitthema bereit.