Klageverfahren - Infos und Rechtsberatung
Das Klageverfahren im Zivilprozess beginnt damit, dass der Kläger die Klageschrift bei dem Gericht einreicht. Das Datum der Einreichung nennt man Anhängigkeit. Mit Zustellung dieser Klageschrift an den Beklagten gilt die Klage als erhoben. Sie ist damit rechtshängig. Beim Mahnbescheid gilt die Streitsache als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird, vgl. § 696 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO).
Das Gericht ordnet dann entweder einen frühen ersten Termin oder das schriftliche Vorverfahren an.
Das Gericht fordert im Regelfall die Beklagtenseite auf, anzuzeigen ob sie sich gegen die Klage verteidigen will und setzt eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung.
Werden diese Fristen von der Beklagtenseite nicht eingehalten kann auf klägerischen Antrag hin Versäumnisurteil ergehen, sofern die Klage ansonsten schlüssig war.
Bis auf wenige Ausnahmen muss die Streitsache mündlich verhandelt werden. Dies kann in einem Termin geschehen oder auch in mehreren Terminen. Das hängt auch davon ab, ob Zeugen vernommen werden müssen oder nicht. Das Verfahren endet entweder durch Urteil, Vergleich oder Klagerücknahme.
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