Klageerhöhung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Klageerhöhung - Infos und Rechtsberatung

Die Klageerhöhung ist im Zivilprozess ein Unterfall der Klageerweiterung. Die Erhöhung des geforderten Betrages wird als Klageerhöhung bezeichnet.

Bei einer Klageänderung handelt es sich um eine Veränderung des Streitgegenstands; es liegt eine Veränderung des Klageantrags und/oder des Klagegrunds (das ist der Sachverhalt, der dem Antrag zugrunde liegt) vor.

Damit die Klageerhöhung keine Klageänderung darstellt, muss gewährleistet sein, dass der rechtliche Grund der Forderung und die Begründung unverändert bleiben.
Während eine Änderung der Klage nach Zustellung der Klageschrift nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, ist eine Erweiterung der Forderung bei unverändertem Klagegrund gemäß § 264 ZPO allerdings zulässig.

Zu Klageerhöhungen kommt es in der Praxis meist, wenn sich während der Dauer des Prozesses die Forderung aufsummiert. Beispiel: durch fortlaufend nicht bezahlte Miete. Durch die Klageerhöhung erhöhen sich auch der Streitwert und damit die darauf berechneten Gebühren.

Die klagende Partei muss dafür auch einen der Erhöhung angepassten weiteren Kostenvorschuss an die Gerichtskasse leisten.

Hier sollten Sie sich dringend anwaltlich beraten lassen, da bereits kleine Veränderungen juristische Auswirkungen haben können. Rufen Sie uns hierzu an oder schreiben Sie uns besser Ihre Frage per E-Mail, so dass Sie die Ergebnisse schriftlich vorliegen haben.

Anwaltliche Vertretung - die ggf. auch per Gesetz gefordert wird - finden Sie unter der Anwaltssuche.