Gerichtsbarkeit - Infos und Rechtsberatung
Unter dem Begriff der Gerichtsbarkeit versteht man die ordentliche -, die besondere - und die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist unterteilt in Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Die Zivilgerichte sind zuständig für alle bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten und Streitigkeiten aus Sonderzuweisung (Familiengericht, Insolvenzgericht, Nachlassverfahren). Die Strafgerichte für Verfahren aus dem Strafrecht und Adhäsionsverfahren. Die besondere Gerichtsbarkeit ist zuständig für die Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist für Verfahren zuständig bei denen Grundrechte beeinträchtigt werden oder die Landesverfassungen. Ferner gibt es noch die Schiedsgerichtsbarkeit sowie die Supranationale Gerichtsbarkeit. Die Letztgenannte ist insbesondere Zuständig für internationales Recht, wenn die Staaten die Souveränität aufgegeben haben. Die Verfahren werden dann zum Beispiel vor der europäischen Gerichtshof, dem internationalen Strafgerichtshof verfolgt.
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