Förmliche Zustellung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Förmliche Zustellung - Infos und Rechtsberatung

Die förmliche Zustellung beinhaltet den in gesetzlicher Form zu bewirkenden und zu beurkundenden Vorgang, durch den einer bestimmten Person ein Schriftstück übermittelt oder ihr Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen.

Die förmliche Zustellung dient daher in erster Linie als Beweis für die Übergabe einer Urkunde oder eines Schriftstückes. Im Zivilrecht ist die förmliche Zustellung in den Paragraphen 166 - 195 Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Hiernach wird durch den Gerichtsvollzieher, die Post, von Anwalt zu Anwalt, durch die Geschäftsstelle oder den Gerichtswachtmeister zugestellt. Geregelt ist auch der Fall, in dem nicht direkt an die vorgesehene Person zugestellt werden kann. Für den Bereich der öffentlichen Behörden ist die Zustellung in den Verwaltungszustellungsgesetzen geregelt. In der Praxis erfolgt die förmliche Zustellung meistens durch die Post. Diese erkennt man an einem gelben Briefumschlag, auf dem das Datum der Zustellung vermerkt ist. Zum Beweis der Zustellung sollte der Umschlag sorgfältig aufbewahrt werden. Ein seltener Fall förmlicher Zustellungen in gerichtlichen Verfahren ist die sog. öffentliche Zustellung, § 185 ZPO. Die Voraussetzungen können erfüllt sein, wenn der Adressat im In- und Ausland unbekannten Aufenthaltes, seine Adresse nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Die Ausführung der öffentlichen Zustellung erfolgt dann in der Form, dass an der Gerichtstafel eine Benachrichtigung ausgehängt wird, aus der die Person, für die zugestellt wird und der Zustelladressat mit Name und zuletzt bekannter Anschrift ersichtlich sind.

Bei Fragen zu Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG.