Befangenheit - Infos und Rechtsberatung
Befangenheit bedeutet Parteilichkeit und Voreingenommenheit und spielt in gerichtlichen Verfahren eine besondere Rolle. Der Partei, die begründete Zweifel hat, dass der Richter unparteilich oder unabhängig ist, kann diesen ablehnen. Die Partei muss die Gründe, die geeignet sind, das Misstrauen gegen die unparteiliche Amtsführung zu rechtfertigen, glaubhaft machen.
Liegen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Richterablehnung vor, scheidet der abgelehnte Richter aus dem Verfahren aus.
Ein Richter kann sich auch selbst ablehnen. In bestimmten Fällen ist ein Richter von Gesetzes wegen von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen, z.B. er ist selbst Partei, ist/war Ehegatte/Lebenspartner, ist verwandt mit den Parteien, ist/war Prozessbevollmächtigter, Zeuge oder Sachverständiger.
Auch in Verwaltungsverfahren spielt Befangenheit eine Rolle, z.B. im Kommunalrecht, wenn es um die unzulässige Mitwirkung eines wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossenen Mitglieds des Gemeinderats an der Beratung und Abstimmung im Gemeinderat geht. Folge wäre die Ungültigkeit des Beschlusses, wenn die Mitwirkung für das Abstimmungsergebnis entscheidungserheblich war.
Eitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.