Musterung - Infos und Rechtsberatung
Infos zur: Musterung
Für die Musterung zuständig sind die Kreiswehrersatzämter. Nach der Entlassung aus dem Katastrophenschutz ist eine Ausmusterung möglich. Problematisch ist oft die Durchführung einer Musterung oder Nachmusterung, um während der Verpflichtungszeit die Tauglichkeit überprüfen zu lassen. Sie wird von den Kreiswehrersatzämtern meist abgelehnt. Bei Fragen hierzu ist Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt gern behilflich.