Heizungsableser - Infos und Rechtsberatung
Sind Heizkörper mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet, müssen die Zählerwerte für eine Abrechnung, sei es eine Jahres- oder eine Zwischenabrechnung, grundsätzlich ermittelt werden.
Die Ermittlung der Zählerstände des Verbrauches von Heizenergie kann hierbei automatisch erfolgen. Häufig sind jedoch Firmen involviert, die professionell die Zählerstände durch Ablesen oder auf sonstige weise, in der Regel im Rahmen einer Jahresablesung, ermitteln. Die die Zählerstände ermittelnden Personen werden umgangssprachlich auch als Heizungsableser benannt. Die Dienstleistungsfirmen sind in der Regel von einem Vermieter oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt und erstellen nach den abgelesenen und ermittelten Zählerständen zumeist auch die Heizkosten- und Warmwasserabrechnung für die Mieter oder Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Selbstverständlich ist der einzelne Mieter bzw. Wohnungseigentümer verpflichtet, dem Heizungsableser das Betreten der Wohnung zu gestatten, um die Ablesung zu ermöglichen.
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