Wirtschaftsstrafgesetz - Infos und Rechtsberatung
Es gibt kein Wirtschaftsstrafgesetzbuch, in dem Sinne, dass in einem einheitlichen Gesetz alle strafbaren Handlungen, die Wirtschaftsstraftaten betreffen, geregelt wären.
Ob eine Vorschrift inhaltlich, also materiell-rechtlich Wirtschaftsstrafgesetz ist, ergibt sich letztlich aus ihrem Schutzzweck. Soll die Vorschrift die Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen oder kann sie auch nur dazu verwendet werden, ist sie "Wirtschaftsstrafrecht". So bezeichnet man Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, bei denen es um den komplexen Vorwurf der Begehung strafbarer Handlungen bei unternehmerischer Tätigkeit geht, häufig als "Wirtschaftsstrafsache".
In der Praxis betrifft das Wirtschaftsstrafrecht u.a. die Insolvenz-, die Korruptions- und die Subventionsbetrugsfälle, sowie Diebstahl des geistigen Eigentums durch Patent-, Urheber-, Markenrechts- oder Geschmacksmusterrechtsverletzungen. Auch Verstöße gegen das Kartellrecht sind hier zu nennen. Vom Schutzzweck aus gesehen, dienen die Wirtschaftsstrafgesetze mithin dem Schutz der Wirtschaftsverfassung.
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