Einzelhandel - Infos und Rechtsberatung
Als Einzelhandel bezeichnet man im Gegensatz zum Großhandel den Verkauf von Waren an Verbraucher.
Der Großhandel verkauft demgegenüber an gewerbliche Kunden, insbesondere auch Wiederverkäufer. Art und Umfang des Einzelhandels kann vom kleinen "Ein-Personen-Büdchen" oder ebay-Verkäufer bis zu börsennotierten Unternehmen reichen. Entsprechend unterschiedlich sind die rechtlichen und tatsächlichen Probleme, die sich den Einzelhändlern stellen, z.B. im bürgerlichen Recht, Mietrecht, Arbeitsrecht, bei Steuern und Buchführung. Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist grundsätzlich Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, sodass rechtliche Sonderregelungen für ihn gelten, die ihm mehr Möglichkeiten verschaffen, aber auch härter sein können. Kaufleute sollten sich also über ihr "Sonderprivatrecht" im HGB informieren. Kein Handelsgewerbe sind allerdings Gewerbebetriebe, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern (z.B. ein "Büdchen, das keiner kaufmännischen Buchführung bedarf), es sei denn, der Betrieb wird im Handelsregister eingetragen oder ist Handelsgesellschaft.
Ihre konkreten Fragen zum Einzelhandel können vor allem von den im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälten der deutschen Anwaltshotline telefonisch beantwortet werden.