Verkehrsstrafrecht - Infos und Rechtsberatung
Das Verkehrsstrafrecht dient dem Schutz elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Es ist überwiegend geregelt im Strafgesetzbuch bei den Paragrafen, die Alkohol am Steuer, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Körperverletzung regeln. Daneben gibt es Regeln zum Verkehrsstrafrecht in verschiedenen anderen Gesetzen wenn es um Fahren ohne Führerschein, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Haftpflichtversicherung u.a. geht. Neben dem Verkehrsstrafrecht gibt es das Ordnungswidrigkeitenrecht, das im sogenannten Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt ist. Ordnungswidrigkeiten sind insbesondere zu schnelles Fahren, Nichtbeachten von Verkehrsampeln und die damit zusammenhängenden Verkehrsübertretungen.
Verkehrsstraftaten werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt und vom Strafgericht geahndet. Strafen können sein: Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.