Umschreibung - Infos und Rechtsberatung
Der Begriff der Umschreibung hat besondere Bedeutung im Verkehrsrecht, insbesondere bezogen auf die Umschreibung eines Führerscheins.
Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, wenn ein ausländischer Führerschein in einen deutschen umgeschrieben werden soll, insbesondere wenn in Deutschland eine MPU-Auflage bestand oder besteht. Bei Führerscheinen aus den Listenstaaten nach Anlage 11 FeV ist eine Umschreibung erforderlich, die ohne weitere Prüfung erfolgt. Führerscheininhaber, die weder in der EU wohnen noch einem "Listenstaat" angehören, müssen eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Inhaber von Führerscheinen aus Drittstaaten dürfen ihr Fahrzeug ohne Umschreibung 6 Monate in Deutschland führen.
Die Verkehrsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen oftmals in einem kurzen Gespräch helfen, die richtigen Schritte zur Umschreibung einzuleiten und insbesondere keine gesetzlichen oder vertraglichen Fristen zu versäumen.