Punkteregister - Infos und Rechtsberatung
Bei dem landläufig als Punkteregister bzw. Punktekonto genannten Fahreignungsregister handelt es sich nicht um einen Bestandteil der Akte, die über jeden Fahrerlaubnisinhaber beim - früheren Verkehrszentralregister - nun Fahreignungsregister des Kraftfahrbundesamtes in Flensburg geführt wird.
Begeht ein Führerscheinbesitzer nun beim Führen eines Fahrzeugs ein verkehrsrechtliches Vergehen, das nach der sogenannten Punktetabelle des Bußgeldkataloges neben einem Bußgeld auch noch mit einem oder mehreren "Punkten" geahndet wird, so bekommt der Fahrzeugführer einen Eintrag in sein Punktekonto innerhalb des Punkteregisters. Der Betroffene kann eine Auskunft über seinen Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt schriftlich einholen. Bei Erreichen von 4 Punkten wird an den Führerscheininhaber die Empfehlung ausgesprochen, ein Aufbauseminar durchzuführen. Wenn der Punktewert von 6 Punkten erreicht wird, ergeht eine Aufforderung zur Durchführung eines Aufbauseminars. 8 Punkte führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.
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