Auffahrunfall - Infos und Rechtsberatung
Beim Auffahrunfall kommt ein Pkw, welcher hinter anderen Pkw herfährt nicht rechtzeitig zum Bremsen.
Regelmäßig trifft die Schuld auf den ersten Anschein hin (lat. prima facie) den Auffahrenden. Es gilt der Anschein, der Auffahrende habe den notwendigen Sicherheitsabstand unterschritten und konnte daher nicht bremsen. Es kommt bei der Darlegungspflicht zur Umkehr der Beweislast, die entgegen der normalen Beweislastverteilung sodann den Auffahrenden tritt.
Es gibt aber auch atypische Geschehensabläufe bei denen die Rechtsprechung ein überwiegendes Verschulden des Vorausfahrenden annimmt. So z. B. wenn der Vorausfahrende spontan und ohne jeglichen Anlass einen für den Hintermann nicht voraussehbaren Bremsvorgang veranlasst.
Im Einzelfall kann ein Verkehrsrechtsanwalt die nach der Unfallrechtsprechung in Betracht kommende Verschuldensverteilung bewerten.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!