Alkoholkontrolle - Infos und Rechtsberatung
Eine Alkoholkontrolle im Straßenverkehr kann jedermann irgendwann einmal treffen.
Nicht nur Autofahrer, auch andere Verkehrsteilnehmer, etwa Radfahrer, werden regelmäßig kontrolliert. Die Alkoholkontrolle wird dabei zunächst mit Atemmessgeräten durchgeführt. Dieser Test ist freiwillig. Bei Weigerung oder bei einem negativen Ergebnis wird dann in einem Krankenhaus Blut entnommen. Hat man dann Alkohol im Blut, sind die Folgen vielfältig, oft wird die berufliche Existenz des Betroffenen bedroht. Bei geringer Blutalkoholkonzentration muss der Betroffene mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot und u.U. mit Einträgen in das Verkehrszentralregister rechnen. Bei einer Blutalkoholkonzentration über 1,1 Promille kann es sich dagegen um eine Straftat handeln. Es drohen neben der Geldstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperre zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Diese ist nach der Fahrerlaubnisverordnung nur bei bestandener Begutachtung (MPU) möglich.
In solchen Fällen ist ein Anruf bei einem Anwalt der Deutschen Anwaltshotline dringend anzuraten, da Sie so wichtige Informationen für eine kosten- und zeitsparendes Vorgehen erhalten. Halten Sie alle bereits vorliegenden Schriftstücke zum Gespräch bereit.