abgesenkter Bordstein - Infos und Rechtsberatung
Abgesenkte Bordsteine sollen den Nutzern das Überfahren des Bordsteines erleichtern.
Zu finden sind abgesenkte Bordsteine daher vor allem vor Grundstücksausfahrten sowie an Kreuzungen, um den Rollstuhlfahrern, Kehrmaschinen u.a. das Überqueren der Fahrbahn und das Nutzen des Gehweges zu erleichtern. Nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Parken an Bordsteinabsenkungen verboten. Bei Verstößen ist hier mit einem Bußgeld von 10,00 € bis 15,00 € zu rechnen.Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Dieser ändert sich des öfteren. Deshalb empfiehlt sich stets ein Gespräch mit einem für Verkehrsrecht spezialisiertem Anwalt.
Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit.