Verschweigen - Infos und Rechtsberatung
Ein Verschweigen ist rechtlich nur relevant, wenn eine Verpflichtung zu einer Aussage oder Angabe besteht. Solche Verpflichtungen müssen sich aus dem Gesetz oder Vertrag ergeben.
Im Strafprozess dürfen Zeugen und Sachverständige nichts verschweigen, was von Bedeutung für das Beweisthema sein könnte. Lediglich der Angeklagte, Mitbeschuldigte und bestimmte Verwandte sowie Angehörige bestimmter Berufe haben das Recht auf einzelne Fragen zu schweigen oder umfassend die Aussage zu verweigern. Dies ist in den §§ 52 ff StPO (Strafprozessordnung) geregelt.
Das Verschweigen von anspruchsrelevanten Informationen ist im Bereich des Sozialrechts immer wieder Anlass zur Aufnahme von Ermittlungen wegen Betruges, da die Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht in den Sozialgesetzbüchern deutlich geregelt ist und die Antragsteller von den Sozialversicherungsträgern zudem auf ihre Pflichten hingewiesen werden.
Im Bereich der BAFÖG-Beantragung wurden von tausenden Antragsstellern Guthaben auf Konten verschwiegen. Dies konnte durch einen Abgleich der Steuerdaten mit den Angaben in den Antragsunterlagen entdeckt werden.
Entsprechend wurden tausende Verfahren eingeleitet, die in der Regel mit einer Geldstrafe für die Betroffenen endeten.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!