Sittlichkeitsdelikt - Infos und Rechtsberatung
Sittlichkeitsverbrechen und Sittlichkeitsdelikt sind veraltete Bezeichnungen für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung soll garantieren, dass jeder seine Sexualität frei leben kann. Daneben bezeichnet der Begriff eine Wertvorstellung, die ständiger Entwicklung durch die jeweilige Moralvorstellung der Masse der Bevölkerung unterworfen ist. Das Sexualstrafrecht gemäß § 174 - § 184f Strafgesetzbuch (StGB) dient dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, wobei der Schutzbereich sich auf unerträgliches, sozialschädliches Verhalten bezieht. Als Rechtsgut gilt die in Art. 6 Grundgesetz (GG) zum Ausdruck gekommene Sexualverfassung (Protokolle des Sonderausschusses des Deutschen Bundestags für die Strafrechtsform VI/1649f). Kinder genießen in strafrechtlicher Sicht einen besonderen Schutz (Strafbarkeit des Missbrauchs von Kindern).
Ob in Ihrem Fall eine Strafbarkeit wegen eines Sittlichkeitsdelikts gegeben ist, können Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail mitteilen.