Raub - Infos und Rechtsberatung
Beim Raub (§ 249 StGB) handelt es sich um ein erhebliches Eigentumsdelikt. Voraussetzung ist, dass man jemandem etwas durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt weggenommen hat.
Der Raub ist im Grundfall des Absatzes (1)ein Verbrechenstatbestand (§ 13 StGB), da er mit Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet wird. Das bestimmende Element zur rechtlichen Qualifizierung eines Raubes ist die Wegnahme. Deshalb ist der Bankräuber nur dann wirklich ein Räuber, wenn er das Geld wegnimmt. Lässt er sich das Geld geben, ist er ein räuberischer Erpresser, §§ 253, 255 StGB. Vom Strafrahmen unterscheiden sich die Tatbestände indes nicht. Abzugrenzen ist der Raub ausserdem vom räuberischen Diebstahl, § 252 StGB.
Oftmals verkannt wird, dass es sich beim klassischen "Abziehen" unter Jugendlichen ebenfalls um einen Raub im strafrechtlichen Sinne handelt und entsprechend sanktioniert werden kann.
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