private Rechnung - Infos und Rechtsberatung
Eine Rechnung im geschäftlichen Verkehr muss bestimmte Mindestangaben erfüllen, wie Angabe der Steuernummer, Rechnungsnummer, etc. Bei Geschäften im privaten Bereich gegen Rechnung sind solche Angaben nicht erforderlich. Es handelt sich insoweit um Privatrechnungen. Diese gelten aber als Beweis dafür, dass gewisse zu zahlende Leistungen erbracht wurden oder erbracht werden und können auch steuerlich als Beleg vom Finanzamt anerkannt werden, solange keine Schwarzarbeit im Raum steht. Die Rechnung sollte in jeden Fall zu erkennen geben, wer der Verkäufer bzw. Dienstleistungsgeber und wer der Leistungsempfänger ist. Des Weiteren sollte der festgesetzte Preis zu erkennen sein, sowie der Leistungszeitraum. Eine Rechnungsnummer sollte nicht dabei sein, da dies sonst den Eindruck erweckt, als würde der Rechnungssteller dies in gewerblicher Form erbringen und somit der private Charakter der Rechnung fehlt. Weitergehende Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!