Kindergeld Rückzahlung - Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Kindergeld Rückzahlung - Infos und Rechtsberatung

Zu viel gezahltes Kindergeld kann durch die Familienkasse zurückgefordert werden.

Da der Antrag auf Kindergeld nur einmal jährlich gestellt wird, können im laufenden Jahr die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld entfallen. Erfolgt keine Meldung durch die Eltern oder das Kind, wird das Kindergeld weiter gezahlt. Erst mit dem nächsten Fortzahlungsantrag wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für Kindergeldgewährung entfallen sind. So kann z.B. der Kindergeldanspruch entfallen, wenn das Kind im Juli die Schule beendet und bis Ende des Jahres weder eine Ausbildung noch ein Studium beginnt, sich aber nicht arbeitslos bzw. arbeitssuchend meldet. In diesem Fall entfällt der Kindergeldanspruch ab August und müsste an die Kindergeldkasse erstattet werden.

Im Einzelfall kann Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen, wenn die Familienkasse mit der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs zu lange zuwartet.

Im Rahmen einer telefonischen Beratung können die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline prüfen, ob ein Rückforderungsbescheid rechtmäßig ist.