Haushaltsgemeinschaft - Infos und Rechtsberatung
Die Frage des Bestehens einer sog. Haushaltsgemeinschaft ist u.a. für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II und die steuerliche Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von Bedeutung. Denn alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 EUR im Kalenderjahr zu, der von der Summe der Einkünfte abgezogen wird. Voraussetzung hierfür ist gem. § 24b Einkommensteuergesetz (EStG), dass mindestens ein Kind im Haushalt leben muss, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld gewährt wird.
Als alleinstehend gelten dabei lediglich Steuerpflichtige, die sich nicht in einer sog. Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person befinden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind, das Grundwehrdienst oder Zivildienst leistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. Sofern eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird widerlegbar vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet und dem gemäss eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt.
Wie Sie argumentieren sollten, um die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft zu widerlegen, erläutern Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.