Grundsteuerberechnung - Infos und Rechtsberatung
Für Immobilien und Grundstücke erheben Gemeinden nach § 1 GrStG eine Grundsteuer.
Die Grundsteuern stellen neben den Gewerbesteuern als Gemeindesteuern deren wichtigste Steuereinnahme dar. Die Gemeinden legen in ihren Satzungen die Besteuerung fest. Im Zuge dessen kann der Gemeinderat sich eigenständig und frei entscheiden ob überhaupt eine Grundsteuer erhoben wird und wenn ja mit welchem Hebesatz. Die Steuererhebung darf nicht willkürlich erfolgen, wichtige Faktoren der Berechnung, wie der Zahlungszeitraum und die Steuermesszahl sowie der Steuermessbetrag, sind im Grundsteuergesetz und im Bewertungsgesetz festgelegt. Zusätzlich werden Grundstücke nach den Vorschriften im Bewertungsgesetz bewertet. Der von den Gemeinden festgesetzte Hebesatz hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Steuerschuld, er wird immer individuell festgesetzt und kann nach Finanzlage der Kommune auch gehoben oder gesenkt werden. Dies führt dazu, dass die Hebesätze in einigen Städten und Gemeinden recht hoch liegen, in anderen dafür niedrig ausfallen. Die Berechnung der Steuer erfolgt in drei Schritten und es ist auch wichtig zu wissen was hierbei besteuert wird. Es handelt sich um eine sogenannte Realsteuer und sie entfällt auf alle Arten von Grund- und Immobilienbesitz. Sie ist objektbezogen strukturiert und bezieht sich ausschließlich auf die Beschaffenheit und den Wert des Grundbesitzes.
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