Grunderwerbsteuer - Infos und Rechtsberatung
Die Grunderwerbssteuer entsteht im Regelfall, wenn durch Rechtsgeschäft Grundstücke in Deutschland übereignet werden. Ähnliches gilt auch bei der Einräumung von vergleichbaren eigentümerähnlichen Stellungen. Daneben fällt Grunderwerbssteuer auch beispielsweise im Rahmen der Zwangsversteigerung an.
Von der Grunderwerbsteuer befreit sind u.a. der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses, Erwerb durch den Ehegatten des Veräußerers, der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, sowie deren Ehegatten (dazu zählen auch Stiefkinder und deren Ehegatten) und der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks. Geringwertig ist ein Grundstück, wenn der Wert unter 2500 Euro liegt.
Die diesbezüglichen Problemstellungen sind vielfältig. Angefangen von der Frage des Entstehens der Steuer über die Frage des jeweiligen Steuerpflichtigen bis hin zur Bemessungsgrundlage und Höhe der Steuer gibt es großen Beratungsbedarf. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!