Ertragswertverfahren - Infos und Rechtsberatung
Das Ertragswertverfahren ist die weit verbreitetste Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes bzw. zur Ermittlung von Renditeobjekten in Deutschland.
Geregelt ist das Ertragswertverfahren in der Wertermittlungsverordnung, dort § 15 bis § 20, und in den Wertermittlungsrichtlinien. Dem Ertragswertverfahren liegt die Annahme zugrunde, dass der Wert eines Unternehmens bzw. eines Renditeobjekts grds. in den künftig zu erwartenden Ertragsüberschüssen besteht. Der Wert entspricht bei Anwendung des reinen Ertragswertverfahrens daher dem Barwert aller zukünftigen Überschüsse aus Einnahmen und Ausgaben.
Hierbei wird aufgrund der Werte der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Erträge erstellt. Da die Erträge aus der Vergangenheit jedoch nur ein Indikator unter vielen für die zukünftige Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens bzw. Objektes ist, ergeben sich oft eine Vielzahl von Ansatzpunkten, den ermittelten Ertragswert anzuzweifeln und zu erschüttern.
Wie Sie hierbei im Einzelfall am besten vorgehen und argumentieren, erläutern Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.