Hartz Kinderzuschuss - Infos und Rechtsberatung
Der Kindergeld-Zuschlag, richtig Kindergeldzuschlag wird an Familien mit kleinem Einkommen gezahlt, wenn durch den Bezug des Kindergeldzuschlages der Bezug von ALG II- Leistungen ("Hartz IV") vermieden werden kann.
Kindergeldzuschlag wird demzufolge nur gezahlt, wenn ein entsprechendes Mindesteinkommen der Eltern erreicht wird. Es wird stets eine Vergleichsrechnung angestellt, da Anspruchsteller nicht die Wahl haben.
Voraussetzung ist zunächst, dass Kind(er) mit Kindergeldanspruch da sind, der spezielle Zuschuss kann Alleinerziehenden oder Eltern zustehen.
Ein Höchsteinkommen darf allerdings auch nicht überschritten werden. Das Höchsteinkommen setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum ALG II und dem Anteil an den angemessenen Wohnkosten zusammen.
Im Einzelfall sind die Berechnungen zum Kindergeldzuschlag recht kompliziert und müssen in jedem Fall einzeln vorgenommen werden. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen hierzu.