Hartz Fragebogen Auto - Infos und Rechtsberatung
Wer einen Antrag auf Hartz IV bzw. ALG II stellt, muss damit rechnen, einen Fragebogen auszufüllen.
Das Amt will insbesondere die Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers ermitteln. Hierbei wird nicht nur nach Immobilien und dem Kontostand gefragt. Auch ein Auto gehört zum Vermögen. Hat dieses Auto einen hohen Wert, ist es ggf. zunächst zu verkaufen oder aber es wird monatlich ein entsprechender Betrag verrechnet. Von diesem Grundsatz gibt es wie immer zahlreiche Ausnahmen. Ein "angemessenes" Kfz darf behalten werden.
Was ist angemessen? Hier gibt es Richtwerte, von denen es wiederum Ausnahmen gibt. Die Überprüfung der Berechnungsweise des Amtes ist in jedem Fall sinnvoll.
Auf Grund der Auskunftspflicht des Antragstellers müssen Fragen insbesondere zum Vermögen und Einkommen wahrheitsgemäß beantwortet werden, das sonst eine Kürzung oder Sperre des ALG II erfolgen kann.
Der Fragebogen enthält zudem andere Fragen. Ob man diese beantworten muss, kann ein Anwalt prüfen. So lies sich z.B. eine Agentur ganz bizarre Fragen einfallen zum Thema Essgewohnheiten oder Videovorlieben.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.