Ersparnisse - Infos und Rechtsberatung
Auch Bezieher von Hartz IV Leistungen haben das Anrecht auf einen Grundfreibetrag an Ersparnissen, also Vermögen.
Dieser beträgt derzeit, nach § 12 SGB II EUR 150 pro Lebensjahr, höchstens jedoch 9.750 EUR und ein Grundbetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 EUR. Der Grundfreibetrag für minderjährige Kinder beträgt 3.100 EUR. Freibeträge für Partner können i. d. R. zusammengerechnet werden, die Beträge für Kinder sind auf jeden Fall personenbezogen. Für Gelder, die eindeutig für die Altersvorsorge vorgesehen sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 250 EUR pro Lebensjahr, maximal 16.250 EUR. Übersteigen die Ersparnisse die Freibeträge, so werden so lange keine Leistungen gewährt, bis die Ersparnisse so weit ausgegeben wurden, dass sie im Bereich des Erlaubten liegen.
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