ALG II Auszahlungstermin - Infos und Rechtsberatung
Der Auszahlungstermin für ALG II-Leistungen ist gesetzlich in § 41 SGB II geregelt.
Danach werden die Leistungen monatlich im Voraus erbracht. Das bedeutet, dass z. B. die Leistungen für den Juni eines Jahres am Ende des Monats Mai desselben Jahres ausgezahlt werden. Eine Zahlung im Voraus ist in der Regel verpflichtend, da sonst der Lebensunterhalt für den entsprechenden Monat nicht bestritten werden kann und es die wichtigste Funktion des ALG II ist, den Lebensunterhalt sicher zu stellen. Lediglich von der monatlichen Zahlungsweise kann in Einzelfällen abgewichen werden, nicht jedoch vom Auszahlungstermin. Im Gegensatz zum ALG II wird das Arbeitslosengeld I immer nachträglich gezahlt. Der Zahlungszeitpunkt hat in Bezug auf Leistungen nach dem SGB II große Auswirkungen, da hier das sogenannte "Zuflussprinzip" gilt, dass heisst, dass Einkommen immer in dem Monat angerechnet wird, in dem es dem Empfänger zufliesst, er es also erhält.
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