ALG I - Infos und Rechtsberatung
Die Rechtsgrundlage für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG I)findet sich in den §§ 136 ff. SGB III .
Zuständig sind die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. Um ALG I zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Eintritt der Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung, Antragstellung, Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt und der Nachweis von Eigenbemühungen. Außerdem muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein. Das bedeutet, dass in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung der Antragsteller mindestens 360 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben, bei Saisonarbeitern genügen 180 Kalendertage. Unter Umständen kann es zu einer Verlängerung dieses Zeitraumes kommen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach § 149 SGB III. Sie beträgt derzeit 60% des bisher bezogenen Nettoeinkommens. Wenn mindestens ein Kind steuerlich Berücksichtigung findet, erhöht sich der Betrag auf 67%. Welche Faktoren die Höhe des ALG I beeinflussen, ergibt sich aus den §§ 150ff. SGB III. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I ist begrenzt. Sie ist abhängig vom Alter des Antragstellers einerseits und der Dauer der vorangegangenen versicherungspflichtigen Beschäftigungen andererseits.
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