Pflegezeiten - Infos und Rechtsberatung
Im Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) vom 28. Mai 2008 soll nahen Angehörigen von Pflegebedürftigen die Möglichkeit eröffnet werden, diese zu Hause zu pflegen und trotzdem eine Vereinbarkeit mit ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit zu schaffen.
Das Gesetz regelt unter anderem, dass Angehörige bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben können, um die Pflege für den Angehörigen kurzfristig zu organisieren und sicher zu stellen. Beschäftigte können von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bis zu 6 Monaten vollständig freigestellt werden, wenn sie die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen dem Arbeitgeber nachweisen und eine entsprechende Ankündigung an den Arbeitgeber richten. Die Erklärung muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflege beim Arbeitgeber vorliegen und den Umfang und den Zeitraum der beanspruchten Pflegezeit darlegen. Der Anspruch auf Pflegezeit besteht nicht für Kleinbetriebe unter 16 Mitarbeitern. Für die Dauer der Pflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Fragen zu Einzelheiten der Pflegezeit beantworten Ihnen gerne unsere Anwälte aus dem Bereich Arbeitsrecht.