Leistungsschein - Infos und Rechtsberatung
Vor der Einführung der Krankenversicherungskarte benötigte ein Patient einen sogenannten Krankenschein, um eine Behandlung bei einem Arzt zu erhalten, die dieser dann mit der Krankenkasse des Patienten abrechnen konnte.
Der Krankenschein diente dem Nachweis der Berechtigung der Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen und wird bzw. wurde daher auch als Leistungsschein bezeichnet. Der Krankenschein konnte befristet oder unbefristet sein und nur in Ausnahmefällen nachgereicht werden.
Bei juristischen Fragen zum Thema Leistungsschein sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Öffentliches Recht sprechen. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.