Krankenkassenbeiträge - Infos und Rechtsberatung
Krankenkassenbeiträge dienen der Finanzierung der Krankenkassen.
Die Hauptgruppe der Zahlenden sind dabei erwerbstätige Versicherte, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine doppelte Beitragsbelastung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeschlossen. Doppelt bezahlte Beiträge können daher zurückgefordert werden. Seit 2009 werden die Krankenkassenbeiträge einheitlich für alle Kassen durch einen festgelegten Beitragssatz festgelegt. Seitdem versuchen sich die Krankenkassen durch Bonusprogramme und ähnliches von ihren Konkurrenten abzugrenzen. Seit 2010 können Krankenkassenbeiträge steuerlich voll abgesetzt werden. Auf Grund der defizitären Lage vieler Krankenkassen mussten diese im Jahr 2010 Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern erheben. Daher erwägt die Regierung eine Erhöhung des Beitragsatzes.
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