Kinderhilfe - Infos und Rechtsberatung
Die Kinder- und Jugendhilfe - heute nur noch als Jugendhilfe bezeichnet - ist im SGB VIII geregelt. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit insbesondere
1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2.Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3.Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4.dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Ansprechpartner ist für Eltern oder auch Kinder das Jugendamt, der Kinderschutzbund oder auch eine der zahlreichen Einrichtungen in Deutschland. Leistungen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden sind zum Beispiel eine Erziehungsberatung, Betreuung in Tageseinrichtungen, betreute Wohnformen, Mitwirkung in Gerichtsverfahren und vieles mehr.
Bei Fragen zu Kinder- und Jugendhilfe können Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail weiterhelfen.