Elterngeld und ElterngeldPlus: Was Eltern wissen müssen

Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes Zeit zur Betreuung nehmen, bedeutet das in der Regel, dass Sie während dieser Zeit ein geringeres oder gar kein Einkommen haben. Damit Sie diese Zeit trotzdem finanziell stemmen können, gibt es das Elterngeld. Dieses wird vom Staat bezahlt – beantragen müssen Sie es aber bei der Landesbehörde des Bundeslandes, in dem Sie leben.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste zum Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld: Jeder Elternteil in Deutschland kann Elterngeld beantragen

Wie hoch ist das Elterngeld: Das Elterngeld errechnet sich aus der Höhe des Nettoeinkommens vor der Geburt Ihres Kindes

Wie lange erhalte ich Elterngeld: Das hängt davon ab, ob Sie Basiselterngeld (12 Monate), ElterngeldPlus (24 Monate) oder eine Kombination aus beidem wählen und ob Sie die Partnermonate nehmen (2 Monate) oder den Partnerschaftsbonus (4 Monate).

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld – vor 2007 auch Erziehungsgeld genannt – können sowohl Mütter als auch Väter beanspruchen. Sowohl getrennt voneinander als auch gemeinsam. Es steht prinzipiell Arbeitnehmern sowie Studierenden und Auszubildenden zu. Auch Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile können Elterngeld beanspruchen. Sie können auch dann Elterngeld beantragen, wenn es sich bei dem Familienzuwachs nicht um Ihr leibliches Kind handelt. In Ausnahmefällen können auch Großeltern Elterngeld beantragen. Vorausgesetzt, sie kümmern sich entsprechend um den Nachwuchs.

Zudem ist es wichtig, dass Sie Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – also in Teilzeit arbeiten. Ihre Kinder müssen bei Ihnen im Haushalt leben und Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein.

Es gibt allerdings eine Einkommensgrenze, ab der Sie kein Elterngeld erhalten. Diese liegt bei Geburten bis 31. März 2024 derzeit bei 300.000 Euro für ein Elternpaar und bei 250.000 Euro, wenn Sie alleinerziehend sind. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze für Paare zukünftig bei 200.000 Euro liegen und sinkt ab 1. April 2025 noch einmal auf 175.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze ab 1. April 2024 bei 150.000 Euro. Haben Sie also innerhalb eines Jahres vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen erzielt, das über diesen Werten liegt, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld.

Elterngeld beantragen: Worauf muss ich achten?

Gerade Anträge bei Behörden können oftmals eine bürokratische Hürde darstellen. Vor allem der Antrag auf Elternzeit fällt oft etwas schwer und frischgebackene Eltern haben zumeist andere Dinge im Kopf und können so leicht den Überblick verlieren. Das ist aber gar kein Problem – denn Elterngeld zu beantragen ist heutzutage ein machbares Unterfangen. Ganz wichtig ist dabei, dass der Antrag auf Elterngeld schriftlich erfolgen muss.

Gut zu wissen: Elterngeld beantragen Sie nicht automatisch mit dem Antrag auf Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber. Dazu ist ein gesonderter Antrag notwendig, den Sie nach der Geburt Ihres Kindes stellen können.

Wo kann ich Elterngeld beantragen?

Dafür sind die Landesbehörden der einzelnen Bundesländer zuständig. Manche davon verfügen auch über regionale Zweigstellen, an die Sie sich wenden können. Andere haben wiederum eine Zentrale, die sich um Ihr Anliegen kümmert. Sie finden eine offizielle Auflistung der einzelnen Behörden auf der Internetseite des Bundesamts für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – kurz BMFSFJ. Viele der Zweigstellen bieten Onlineformulare an und die meisten Bundesländer haben das einheitliche Online-Formular ElterngeldDigital eingerichtet. Sie können sich die Anträge aber auch zuhause ausdrucken oder natürlich vor Ort ausfüllen. Anträge für Elterngeld finden Sie auch bei den meisten Krankenkassen oder direkt auf der Entbindungsstation.

Mittlerweile können Sie Elterngeld komplett online beantragen, sofern Sie mit Ihrem Personalausweis eine rechtsgültige elektronische Unterschrift mittels eID-Funktion erstellen können. In diesem Fall können Sie nicht nur den Antrag, sondern auch alle Anlagen inklusive der Geburtsurkunde online einreichen. Andernfalls können Sie den Antrag zwar online erstellen, müssen jedoch eine ausgedruckte und unterschriebene Fassung mit Original-Geburtsurkunden abgeben. 

Was brauche ich für den Elterngeldantrag?

Für den Antrag benötigen Sie einige Dokumente. Welche genau, sehen Sie hier in unserer Checkliste:

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung: Beides erhalten Sie beim Standesamt. Die Geburtsbescheinigung ist im Original mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“ zu kennzeichnen.

  • Bescheinigungen über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt: Hier benötigen Sie sowohl einen Nachweis von der Krankenkasse als auch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Mutterschaftsgeld nach der Geburt erhalten oder erhalten haben. Beamtinnen müssen hier eine Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes abgeben.

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate: Hier geben Sie am besten Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt oder dem Mutterschutz an. Selbstständige geben hier den Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt ab.

  • Arbeitszeitbestätigung bei Teilarbeitszeit: Wenn Sie in Teilzeit arbeiten wollen, oder sich im Verlaufe des Bezugszeitraums dazu entscheiden, müssen Sie noch eine Arbeitszeitbestätigung Ihres Arbeitgebers nachreichen.

Wann sollte ich Elterngeld beantragen?

Sie sollten das Elterngeld so früh wie möglich nach der Geburt beantragen. Denken Sie auch daran, dass die gesetzliche Schutzfrist 8 Wochen nach der Geburt endet (12 Wochen bei Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung) und somit auch das Mutterschaftsgeld wegfällt. Elterngeld wird maximal für 3 Monate rückwirkend bezahlt.

Was kommt im Formular auf mich zu?

Wichtig: Der Antrag gilt für beide Elternteile. Am besten Sie füllen ihn also gemeinsam aus. Zuerst müssen Sie persönliche Angaben über sich und das Kind, für das Sie Elterngeld beantragen wollen, machen. Dabei sind neben der Adresse beider Elternteile auch die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben über Ihren zuletzt ausgeübten Beruf und eine mögliche Elternzeit erforderlich.

Sie müssen sich entscheiden, für welchen Zeitraum Sie Elterngeld beantragen wollen und ob nur ein Elternteil oder beide Elterngeld erhalten wollen. Außerdem müssen Sie angeben, wieviel Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben, und in welchem Verhältnis Sie genau zu dem Kind stehen. Auch der Arbeitgeberzuschuss während der gesetzlichen Schutzfrist wird hier abgefragt. Nachdem Sie auch eine Frage zu Ihrer Krankenversicherung und weiteren anzurechnenden Einnahmen im Bezugszeitraum beantwortet haben, müssen Sie noch Ihre Bankverbindung angeben und das Dokument schließlich unterschreiben. Ihrem Elterngeld steht dann nichts mehr im Wege.

Wie lange erhalte ich Elterngeld?

Eltern stehen gemeinsam 12 Monate Basiselterngeld zu sowie 2 Partnermonate, sofern sich beide Zeit zur Betreuung des Kindes nehmen und deshalb Einbußen bei ihrem Einkommen haben. Die Zeit können sie frei aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens 2 und höchstens 12 Monate in Anspruch nehmen kann. Zum 1. April 2024 wird allerdings der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld neu geregelt: Mindestens einer der Partnermonate muss bis zum 12. Lebensmonat des Kindes allein genommen werden und maximal einen Monat können Eltern das Basiselterngeld somit parallel beanspruchen. Ausnahmen gelten bei Mehrlingsgeburten und Frühchen, beim Partnerschaftsbonus und beim ElterngeldPlus.

Alleinerziehenden stehen 14 Monate Elterngeld zu. Basiselterngeld können Eltern nur in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes bekommen, anschließend nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus. Sie müssen Elterngeld übrigens nicht am Stück beziehen, sondern können sich mit Ihrem Partner abwechseln.

Beispiel:

Ihr Kind ist am 01.08.2017 zur Welt gekommen und Sie haben 4 Monate Elterngeld bezogen. Für Dezember, Januar und Februar ist bei Ihrem Arbeitgeber Not am Mann und Sie entscheiden sich, in dieser Zeit zu arbeiten. Während dieser 3 Monate bleibt nun Ihr Partner zuhause und beansprucht für diese Zeit Elterngeld. Wegen der sogenannten Partnermonate ist das kein Problem. Im März bleiben Sie dann wieder bei Ihrem Kind zuhause. Ihnen stehen nun noch 7 Monate Elterngeld zu.

Elterngeld berechnen

Wenn Sie Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen, stellt sich die Frage, wie viel Sie monatlich erhalten werden. Damit Sie dabei keine Überraschung erleben, können Sie sich Ihr monatliches Elterngeld auch selbst berechnen. Dazu ist zunächst einmal wichtig, wie viel Geld Sie in den 12 Monaten vor der Geburt ihres Kindes durchschnittlich netto verdient haben.

Wichtig: Hierbei geht es um die Berechnung des sogenannten Basiselterngelds. Informationen zur Berechnung des ElterngeldPlus finden Sie weiter unten.

Welche Beträge spielen bei der Berechnung von Elterngeld eine Rolle?

Bei der Höhe des Elterngelds gibt es gesetzliche Grenzen. Höchstens zahlt der Bund jedem Elternteil, der die Einkommensgrenze nicht überschreitet und somit Anspruch auf Elterngeld hat, 1.800 Euro. Mindestens erhalten Eltern jeweils 300 Euro. Den Mindestbetrag erhalten auch Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben.

Seit 2013 wird für die Berechnung nicht mehr der tatsächliche Nettoverdienst zugrunde gelegt, sondern ein gerundeter. Dafür wird das Bruttoeinkommen herangezogen und pauschal 21 Prozent für Sozialabgaben sowie Einkommensteuer und gegebenenfalls weitere Abgaben wie Kirchensteuer vom Bruttogehalt abgezogen. Durch die pauschale Veranschlagung von 21 Prozent für Sozialabgaben vermindert sich das Elterngeld um etwa 5 bis 8 Euro monatlich, da die tatsächlichen Sozialabgaben meist etwas geringer ausfallen.

Gut zu wissen:

Da die Elterngeldstellen seit 2013 das Bruttoeinkommen für ihre Berechnungen heranziehen, werden außer Kinderfreibeträgen keine weiteren Freibeträge mehr berücksichtigt. Beispielsweise finden Werbungskosten, die für ein höheres Nettogehalt und damit ein höheres Elterngeld sorgten, bei dieser Art der Berechnung keine Beachtung mehr.

Einmalzahlungen, wie Provisionen, Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzahlungen werden nicht mit in die Berechnung der Elterngeldstellen aufgenommen. Das bedeutet, sie schlagen sich auch nicht auf die Höhe des Elterngeldes nieder. Das können Sie unter Umständen verhindern.

Nähere Informationen: Einmalzahlungen mindern nicht das Elterngeld

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er eine Einmalzahlung auf das Monatseinkommen umverteilen kann. Dann steigt Ihr Nettoverdienst und Sie können sich eventuell über mehr Elterngeld freuen.

Elterngeldrechner: Wie kann ich mein Elterngeld berechnen?

Die Höhe des Elterngelds beträgt einen gewissen Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens. Verdienen Sie mehr als 1.240 Euro, erhalten Sie 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Elterngeld. Höchstens berücksichtigt die Elterngeldstelle einen Nettoverdienst von 2.770 Euro. Das maximale Elterngeld liegt also bei 1.800 Euro. Geringverdienerinnen und Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1.240 Euro in den 12 Monaten vor der Geburt ihres Kindes erhalten prozentual mehr Elterngeld:

  • Haben Sie zwischen 1.200 und 1.240 Euro verdient, steigt der Prozentsatz von 65 auf 67 Prozent um 0,1 Prozent je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.240 Euro liegt. Bei 1.238 Euro Nettoeinkommen wären es also 65,1 Prozent.
  • Lag Ihr Nettoverdienst zwischen 1.000 und 1.200 Euro, beträgt das Elterngeld 67 Prozent des Nettoeinkommens.
  • Haben Sie weniger als 1.000 Euro verdient, steigt der Prozentsatz wieder um 0,1 Prozent je 2 Euro auf bis zu 100 Prozent.

Der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hilft Ihnen bei der Berechnung.

Die oben genannten Angaben gilt für Sie als Einzelperson, wenn Sie gerade Ihr erstes Kind erwarten und es sich dabei auch nicht um eine Mehrlingsgeburt handelt. Haben Sie bereits Kinder und/oder erwarten Mehrlinge, können Sie mit mehr Elterngeld rechnen.

Sonderfall 1: Was gilt, wenn ich schon Kinder habe?

Sollte es sich bei dem Nachwuchs, für den Sie Elterngeld beantragt haben, nicht um Ihr erstes Kind handeln, steht Ihnen der sogenannte Geschwisterbonus zu. Das bedeutet, dass Ihr Elterngeld um 10 Prozent – mindestens aber um 75 Euro – erhöht wird. Entscheidend ist, wie viele Kinder Sie bereits haben und wie alt diese sind. Folgende Möglichkeiten bestehen, um den Geschwisterbonus zu erhalten:

  • In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das noch keine 3 Jahre alt ist.
  • In Ihrem Haushalt leben mindestens 2 Kinder, die noch keine 6 Jahre alt sind.

Für den Fall, dass Sie mit einem behinderten Kind (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20) in einem Haushalt leben, erhöhen sich diese Grenzen bis zum 14. Lebensjahr. Für adoptierte Kinder gilt als Altersgrundlage der Zeitraum, wie lange es schon bei Ihnen im Haushalt lebt. Allerdings kann hier nur bis zum 14. Lebensjahr ein Geschwisterbonus beansprucht werden.

Sonderfall 2: Was gilt bei Mehrlingsgeburten?

Bei Mehrlingsgeburten gibt es keine prozentuale Erhöhung des Elterngelds. Sie können Ihren Anspruch auf Elterngeld nämlich nur für ein Kind geltend machen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bei Mehrlingsgeburten mit dem Elterngeld für nur ein Kind auskommen müssen. Für jedes weitere Kind erhalten Sie pauschal 300 Euro mehr zum Elterngeld.

Beispiel:

Für ein Kind würden Sie 737 Euro Elterngeld erhalten. Da Sie Drillinge erwarten, erhöht sich das Elterngeld für jedes weitere Kind um 300 Euro. Sie erhalten also im Monat 1.337 Euro.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus ist besonders für Mütter und Väter interessant, die gerne bald nach der Geburt wieder in Teilzeit in ihren Job zurückkehren möchten. Denn mit dem ElterngeldPlus können Sie Ihren kompletten Bezugszeitraum ausdehnen.

Als Faustregel gilt: Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.

An der Gesamtsumme Ihres Elterngelds ändert sich dabei allerdings nichts. Sie sind lediglich in der Auswahl der Bezugszeiträume freier und können ElterngeldPlus maximal bis zum 32. Lebensmonat Ihres Kindes beanspruchen. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben nicht vorher schon den kompletten Bezugszeitraum ausgeschöpft. Für das ElterngeldPlus gilt zudem eine Mindestbezugsdauer von zwei Monaten am Stück.

Die Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist kein Problem. Jedoch kann nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nur noch ElterngeldPlus bezogen werden – also ein halbes Einkommen bei doppelter Laufzeit. Bei der Kombination sind 2 ElterngeldPlus-Monate so zu behandeln, wie ein Basiselterngeld-Monat. Maximal stehen Eltern 14 Basiselterngeldmonate zur Verfügung. So lassen sich zum Beispiel nach 10 Monaten Basiselterngeld noch acht Monate ElterngeldPlus beantragen.

Wie kann ich ElterngeldPlus beantragen?

ElterngeldPlus können Sie in Ihrem Antrag auf Elterngeld beantragen. Dort können Sie entscheiden, für welche Zeiträume Sie Basiselterngeld und für welche Zeiträume Sie ElterngeldPlus beziehen wollen. Das erfordert eine gewisse Planung der näheren Zukunft. Aber keine Sorge – dieser Antrag lässt sich auch nachträglich noch ändern.

Der Bezug von ElterngeldPlus ist allerdings für die Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht – also 8 bis 12 Wochen nach der Geburt – nicht möglich.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Mit dem Partnerschaftsbonus erhält jeder Elternteil zusätzlich 4 Monate ElterngeldPlus, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. So soll es Familien ermöglicht werden, sich abwechselnd um das Kind zu kümmern.

Dafür gilt die Voraussetzung, dass beide zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September geboren wurden).

ElterngeldPlus berechnen: Worauf muss ich achten?

Für die Berechnung von ElterngeldPlus ist vor allem ein Grundprinzip entscheidend: Sie erhalten monatlich die Hälfte des Basiselterngelds – dafür aber doppelt so lange. Nach dem Ablauf des Bezugszeitraums haben Sie also nicht mehr Geld vom Staat erhalten, egal ob Sie sich für ElterngeldPlus oder Basiselterngeld entscheiden.

Wann lohnt sich ElterngeldPlus für mich?

ElterngeldPlus hat für Eltern, die während des Elterngeldbezugs nicht arbeiten und daher für 12 beziehungsweise 14 Monate volles Elterngeld erhalten, keinen finanziellen Vorteil. Am Gesamtbetrag, den Sie erhalten, ändert sich nichts, außer dass Sie für den doppelten Zeitraum die Hälfte des Elterngeldes bekommen.

Arbeiten Sie allerdings während des Bezugszeitraums in Teilzeit, dann kann sich ElterngeldPlus sehr wohl für Sie lohnen, wenn das ElterngeldPlus unter Umständen genauso hoch ausfällt wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Basiselterngeld und ElterngeldPlus können Sie kombinieren. Die sinnvollste Variante für Ihre Situation können Sie mit Hilfe des Elterngeldrechners mit Planer ermitteln.