Bezugsdauer Arbeitslosengeld - Infos und Rechtsberatung
Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld ist häufig Thema der unsere Anwälte erreichenden Anfragen. Gerade aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen seit den Hartz-Reformen ist die Verwirrung allseits immer noch sehr groß.
Die Regelungen zur Anspruchsdauer (§ 147 SGB III) wurden durch die Reformgesetze in den letzten Jahren mehrfach geändert. Im Einzelfall richtet sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb einer bestimmten Frist sowie nach dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruches vollendet hat.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens
12 Monaten 6 Monate. Sie verlängert sich auf 8 Monate, wenn der Arbeitslose zuvor 16 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Nach 20 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit besteht ein Anspruch von 10 Monaten und nach 24 Beschäftigungsmonaten beträgt der Anspruch schließlich 12 Monate.
Bei Arbeitnehmern, die 50 Jahre oder älter sind und deren Versicherungspflichtverhältnis 30 Monate oder länger bestanden hat, verlängert sich die Anspruchsdauer auf höchstens 24 Monate. Daneben gibt es noch Ausnahmeregelungen für unstetig Beschäftigte.
Klingt kompliziert? Ist kompliziert! Aber unsere auch in die aktuellsten Änderungen eingearbeitete Rechtsanwälte können Ihnen Ihre Fragen sicher schon im Rahmen eines kurzen Telefonats beantworten.