Beratungshilfegesetz - Infos und Rechtsberatung
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit geringem Einkommen gegen einen geringen Eigenanteil (10,00, Euro, die von dem Rechtsanwalt auch erlassen werden können) Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. In Strafsachen und Ordungswidrigkeitenverfahren ist nur eine Beratung möglich.
Die Vertretung in Beratungshilfeangelegenheiten gehört zu den Berufspflichten des Rechtsanwalts. Die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts stellt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für die Beratung beim Rechtsanwalt aus.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Beratungshilfe sind, dass 1.) der Rechtssuchende nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande ist, die Kosten aufzubringen, 2.) keine andere Möglichkeit der Hilfe besteht (z. B. kostenlose Beratung durch Gewerkschaften für Mitglieder) und 3.) die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist.
In Hamburg und Bremen gibt es keine Beratungshilfe, sondern die öffentliche Rechtsberatung (ÖRA). In Berlin besteht ein Wahlrecht des Rechtssuchenden.
Viele Fragen zum Thema Beratungshilfe lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit.