Baukindergeld (2021): Voraussetzungen, Antrag, häufige Fragen

Wenn Sie bis März 2021 eine Wohnung erwerben beziehungsweise ein Haus kaufen oder bauen möchten, können Sie bei der KfW das sogenannte Baukindergeld beantragen. Im Rahmen der Förderung erhalten Sie zehn Jahre lang je 1.200 Euro pro Jahr und Kind. Wer Anspruch auf Baukindergeld hat, wie Sie den Antrag stellen können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Die wichtigsten Infos zum Baukindergeld:

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die Familien beim Bau oder Kauf von Wohneigentum unterstützt. Förderberechtigte Familien erhalten dabei zehn Jahre lang 1.200 Euro je Kind und Jahr. So dürfen sich Paare mit einem Kind insgesamt über 12.000 Euro freuen. Haben Sie drei Kinder beläuft sich die Gesamtförderung beispielsweise auf 36.000 Euro.

Gut zu wissen: Eine maximale Anzahl an Kindern gibt es beim Baukindergeld nicht. So erhalten Großfamilien mit sieben Kindern zum Beispiel insgesamt 84.000 Euro.

Baukindergeld Plus in Bayern: In Bayern dürfen sich Familien noch mehr freuen, denn dort beträgt die Förderung 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Zusätzlich dazu können Sie in Bayern eine Eigenheimzulage beantragen, die lediglich an die Einkommensgrenze, nicht aber an Kinder gebunden ist. So können auch Singles von der Förderung profitieren.

Habe ich einen Anspruch auf Baukindergeld?

Um Baukindergeld beantragen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Da es sich um eine Förderung für Familien handelt, muss mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt leben. Entscheidend ist dabei der Tag der Antragsstellung. Bekommen Sie während der zehnjährigen Laufzeit der Förderung ein weiteres Kind, wird dieses nicht berücksichtigt. Das gilt selbst dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits schwanger sind. Im Umkehrschluss bedeutet die Regelung aber auch: Haben Sie ein 17-jähriges Kind zuhause, haben Sie Anspruch auf die volle Förderung – selbst wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter am Tag nach der Antragsstellung den 18. Geburtstag feiert.

Gut zu wissen: Bei dem Kind muss es sich nicht um ein leibliches Kind handeln. Auch Pflege- oder Adoptivkinder sind vollumfänglich förderberechtigt. Auch müssen Sie nicht verheiratet sein. Das Baukindergeld können auch Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft beantragen. Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf die Förderung.

Die zweite wichtige Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass Ihr Haushaltseinkommen die Grenze von 90.000 Euro nicht überschreitet. Haben Sie mehrere Kinder, erhöht sich die Einkommensgrenze je weiterem Kind um 15.000 Euro.

Ein Beispiel: Familie Schneider hat zwei Kinder im Alter von 13 und 15 Jahren. Die Schneiders haben kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft und beantragen Baukindergeld. Für die vierköpfige Familie gilt, dass das Haushaltseinkommen die Grenze von 105.000 Euro (Grundbetrag von 90.000 Euro plus 15.000 Euro für das zweite Kind) nicht überschreiten darf.

Wie berechnet sich das Haushaltseinkommen? Das Haushaltseinkommen bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen abzüglich etwaiger Freibeträge. Zusätzlich müssen Sie beachten, dass beim Baukindergeld nicht das aktuelle Haushaltseinkommen, sondern das durchschnittliche Einkommen des vor- und vorvorletzten Jahres vor Antragsstellungbetrachtet wird. Das bedeutet: Möchten Sie den Antrag 2019 stellen, müssen Sie Ihre Einkommenssteuerbescheide von 2017 und 2016 einreichen.

Beachten Sie außerdem: Die Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung Ihre einzige Immobilie sein. Verfügen Sie über einen Zweitwohnsitz, sind Sie nicht förderberechtigt. Außerdem gilt, dass der Kaufvertrag erst frühestens am 1. Januar 2018 unterschrieben wurde. Bei Bauvorhaben darf die Baugenehmigung nicht schon vor diesem Stichtag vorgelegen haben.

Wie kann ich Baukindergeld beantragen?

Wichtig ist beim Antrag vor allem: Im Gegensatz zu anderen KfW-Förderungen können Sie das Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug beantragen. Sie sollten das Baukindergeld also als willkommene Finanzspritze ansehen, Ihr Bauvorhaben aber nicht blauäugig darauf stützen. Achten Sie bei der Planung entsprechend darauf, dass Sie Hauskauf oder –bau auch ohne den Zuschuss stemmen können. Den Antrag können Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Einzug bequem online über das KfW-Zuschussportal stellen. Dazu sind folgende Dokumente nötig:

• Meldebestätigung als Nachweis über das Einzugsdatum

• Grundbuchauszug, der Sie als Eigentümer der Immobilie ausweist

• Einkommenssteuerbescheide von Ihnen selbst und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin aus dem vor- und vorvorletzten Jahr

Ihr Antrag wird daraufhin geprüft. Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie dann von der KfW Rückmeldung, ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht.

Wurde Ihr Antrag nicht genehmigt, obwohl Sie Ihrer Meinung nach förderberechtigt sind, sollten Sie die Sachlage von einem Experten überprüfen lassen. Die selbstständigen Kooperationsanwälte und Kooperationsanwältinnen der DAHAG helfen Ihnen sowohl am Telefon unter 0900-1 875 002 277* als auch per E-Mail weiter. Schildern Sie Ihre Lage und teilen Sie den Anwälten mit, aus welchen Gründen der Antrag erfolgslos war. So können Sie sich die Finanzspritze vom Staat unter Umständen doch noch sichern!

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Baukindergeld

Kann ich das Baukindergeld auch rückwirkend beantragen?

Nein, Baukindergeld kann nicht rückwirkend beantragt werden.

Da das Baukindergeld für Bauvorhaben und Wohneigentumskäufen ab dem 1. Januar 2018 gewährt wird, doch erst seit September 2018 beantragt werden kann, konnten betroffene Familien, die in der Zwischenzeit in Ihre Wohnung oder Ihr Haus gezogen waren, den Zuschuss noch bis Ende 2018 beantragen. Damit ist die Frist jedoch bereits abgelaufen.

Wird das Baukindergeld eingestellt, wenn ich vor Ablauf der zehn Jahre ausziehe?

Ziehen Sie vor Ablauf der zehnjährigen Förderperiode aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung aus, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Auszahlung der restlichen Förderungen. Den bereits erhaltenen Betrag müssen Sie allerdings nicht zurückzahlen.

Kann ich neben dem Baukindergeld auch weitere Förderungen beantragen?

Ja, das Baukindergeld schließt weitere Zuschüsse nicht aus.

Wie lange wird es das Baukindergeld geben?

Das Baukindergeld ist eine sehr großzügige Förderung, die an verhältnismäßig wenige Bedingungen geknüpft ist. Aus diesem Grund kann das Baukindergeld als befristete Förderung beantragt werden. Einen Einfluss auf die zehnjährige Laufzeit des Zuschusses hat diese Frist jedoch nicht: Wenn Sie Ihren Antrag am 31. Dezember 2020 stellen, erhalten Sie das Baukindergeld bis Ende 2030.

Hat das Baukindergeld auch Nachteile?

Für die einzelnen Antragssteller hat das Baukindergeld keine Nachteile. Jedoch vermuten Experten, dass die attraktive Förderung weitaus mehr Familien zum Bau oder Kauf eines Eigenheims bewegen wird und dass die Grundstücks- und Immobilienpreise aufgrund der erhöhten Nachfrage steigen könnten.