Anrechnung Kindergeld - Infos und Rechtsberatung
Das Kindergeld wird in mehreren Fällen angerechnet.
Zum einen wird es bei Beziehern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, als Einkommen des Kindes berücksichtigt. Im Ergebnis führt das zu einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft. Auch bei familienrechtlichen Ansprüchen wird das Kindergeld mit einbezogen. Wenn ein minderjähriges Kind bei einem Elternteil lebt, der das Kindergeld bezieht und gegen den anderen Elternteil einen Unterhaltsanspruch hat, wird das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch zur Hälfte angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern angerechnet.
Bei Fragen oder rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Thema Anrechnung Kindergeld erhalten Sie von den Kooperationsanwälten der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail Erläuterungen und weiterführende Hinweise.