Rentenausgleich - Infos und Rechtsberatung
Rentenausgleich ist ein anderer Begriff für den Versorgungsausgleich, der - sofern er nicht wirksam ausgeschlossen wurde - bei Scheidungen durchgeführt wird.
Während einer Ehe erwerben einer oder beide Partner in der Regel sogenannte Rentenanwartschaften. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, es können aber auch Anwartschaften auf eine spätere Betriebsrente oder sonstige private Rentenversicherungen möglich sein. Kommt es nun zu einer Scheidung, werden diese im Normalfall geteilt, d. h. jeder bekommt die Hälfte der Anwartschaften des anderen. Im Ergebnis hat man dadurch im Alter entweder eine etwas höhere oder auch eine niedrigere Rente. Tatsächlich kann es auch mal dazu kommen, dass Anwartschaften nicht berücksichtigt werden, weil sie so gering sind, dass eine Teilung als ungerechtfertigt angesehen wird.Grundsätzlich sollte man prüfen, welche Ansprüche man selber bezüglich der Rentenanwartschaften hat und auch die Ansprüche des Ehepartners prüfen um fest zu stellen, wie hoch der Ausgleichsanspruch ist
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