Kleine Witwenrente - Infos und Rechtsberatung
In der gesetzlichen Rentenversicherung haben Witwen/Witwer Anspruch auf eine große oder kleine Witwenrente, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung für die kleine Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht dann, wenn der Verstorbene die Wartezeit gem. § 46 Absatz 1 SGB VI erfüllt hat. Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre. Daneben kann die kleine Witwenrente längstens für 2 Jahre bezogen werden. Weiterhin ist es notwendig, dass die Ehe noch besteht, ein eventuelles Getrenntleben ist nicht von Bedeutung. Die kleine Witwenrente erhält man, wenn man das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, nicht erwerbsgemindert ist und keine Kinder erzieht. Die kleine Witwenrente entspricht 25% der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!