Reiserücktritt - Infos und Rechtsberatung
Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag kommt es oft zu Schwierigkeiten
Gesetzlich ist der Reiserücktritt nicht geregelt. Aufgrund unvorhergesehener Ereignisse kann es jedoch vorkommen, dass eine Reise storniert werden muss.
Dies kann z.B. eine Erkrankung des Reisenden seine, Tod eines engen Familienangehörigen etc. Durch den Rücktritt fallen meist Stornierungskosten an, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters geregelt sind. Meist sind diese abgestuft. Je später der Rücktritt von der Reise geschieht, um so höher sind die Stornierungskosten. Meist wurde mit dem Reisevertrag eine Reiserückrittsversicherung abgeschlossen. Welche Gründe für den Rücktritt von der Versicherung übernommen werden, haben die Versicherungen meist in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
Für Fragen zu Einzelheiten stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline aus dem Bereich Reiserecht gerne zur Verfügung.