Titelschutz - Infos und Rechtsberatung
Durch eine Anzeige im "Titelschutzanzeiger" oder einer anderen Publikation kann Titelschutz in Anspruch genommen werden, in dem der geplante Titel als Anzeige veröffentlicht wird.
Diese Anzeige dient dem Zweck, die Inanspruchnahme des Titelschutzes bekannt zu machen und durch die Veröffentlichung gleichzeitig den Zeitpunkt öffentlich zu dokumentieren, der für die Priorität der jeweiligen Bezeichnung maßgeblich ist.
Denn bei der Kollision zweier Titel oder eines Titels mit einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kommt es maßgeblich auf den zeitlichen Vorrang, die Priorität, an. Eine Anzeige im "Titelschutzanzeiger" ist außerdem wesentlich kostengünstiger als eine Markenanmeldung beim Deutschen Marken- und Patentamt.
Durch die Veröffentlichung kann relativ einfach festgestellt werden, ob Dritte Rechte an der Bezeichnung, für die Titelschutz in Anspruch genommen wird, geltend machen. Denn häufig erfolgen auf eine Anzeige im "Titelschutzanzeiger" Hinweise oder Abmahnungen. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen bereits am Telefon mit einer ersten Einschätzung zur Rechtslage und erklären Ihnen die verschiedenen Tatbestände des Titelschutzes.