Produktpiraterie - Infos und Rechtsberatung
Die zunehmende Internationalisierung der Produktion von Massenwaren bieten Fälschern lukrative Gewinne bei geringem Risiko.
Bisweilen ist dies auch riskant für den Verbraucher wie bei einem tatsächlich nachgeahmten Arzneimittel, das die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht in der angegebenen Dosierung enthielt. Produktsicherheit und z. B. Schutz der menschlichen Gesundheit sind jedoch Gegenstand anderer Regelungen.
Bereits 1990 trat das Produktpirateriegesetz (PrPG) in Kraft, das die Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums zum Ziel hatte. Mit dem Gesetz wurden die Voraussetzungen für ein schärferes Vorgehen ermöglicht. Zusätzlich zu einer Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen wurden auch die Eingriffsmöglichkeiten der Zollverwaltung erweitert.
Im Reiseverkehr werden Nachahmungen, die im persönlichen Reisegepäck innerhalb der Freimengen nach Gemeinschaftsrecht aus Drittländern eingeführt werden, gem. Art. 3 Abs. 2 von der PP-VO nicht erfasst.
Unter den meisten Beschlagnahmefällen der deutschen Zollverwaltung waren bisher: Bekleidung, Schmuck, Spielzeug, Zigaretten, Kosmetik, Computer und Lebensmittel. Die besonders oft auffälligen Herstellerstaaten sind China, Hongkong, USA, Thailand und Türkei.
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