Patentdauer - Infos und Rechtsberatung
Das Patent dauert zwanzig Jahre, wobei dieser Zeitraum in der Regel mit dem Tag beginnt, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt.
Bezweckt eine Erfindung die Verbesserung oder weitere Ausbildung einer anderen, so kann bis zum Ablauf von achtzehn Monaten nach dem Tag der Einreichung der Anmeldung oder, sofern für die Anmeldung ein früherer Zeitpunkt als maßgebend in Anspruch genommen wird, nach diesem Zeitpunkt die Erteilung eines Zusatzpatents beantragt werden, das mit dem Patent für die ältere Erfindung endet.
Hinsichtlich der Patentdauer gibt es vielfache Strategien und rechtliche Besonderheiten zu beachten. Es empfiehlt sich daher immer, bei Fragen zur Patentdauer einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, der die teils recht komplexen Rechtsfragen beurteilen kann.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können meist schon im ersten Telefonat wertvolle Hinweise zur rechtlichen Situation geben.