Patentanmeldung - Infos und Rechtsberatung
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Eine Patentanmeldung kann bei einem Patentamt vorgenommen werden, um die Erfindung gegen eine unerlaubte Verwendung durch Dritte zu schützen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt für den bundesweiten Schutz zuständig. Will man europaweit sein Patent schützen, so muss man das Patent beim Europäischen Patentamt anmelden. Beide Patentämter haben ihren Hauptsitz in München.
Das Patentamt hält Formulare bereit, auf denen die Anmeldung einzutragen ist. Des Weiteren ist eine Beschreibung des Standes der Technik notwendig, also eine Darstellung, wie bislang ohne die Erfindung in dem speziellen Bereich verfahren wurde. Zudem ist eine Beschreibung der eigenen Erfindung beizufügen, welche die Neuheit, den Aufbau und die Vorteile gegenüber dem Stand der Technik schildert. Zudem sollte eine technische Zeichnung beigefügt werden. Schließlich ist noch zu benennen, wofür der Patentschutz beantragt wird und der Erfinder muss auf einem eigenen Formular benannt werden. Diese Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung beim Patentamt einzureichen.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, vor der Anmeldung eines Patentes einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um mit diesem die Eintragungsfähigkeit und die Anmeldestrategie zu besprechen.
Wenn Sie zu einer Patentanmeldung Fragen haben, stehe Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline zur telefonischen Beratung direkt zur Verfügung.